Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die REGE mbH ist bemüht, die Website www.rege-mbh.de und mobile Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des
Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.rege-mbh.de veröffentlichte Webpräsenz der REGE mbH.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Der Text einiger älteren Links ist für den Screenreader nicht sichtbar.
- Vereinzelte Aspekte der Templates sind nicht vollständig barrierefrei
- PDF-Dokumente sind nicht durchgehend barrierefrei
Sollte nicht jeder Punkt der Internetseite über die Tastaturfunktionen zu erreichen oder die Funktion für einen Screenreader oder weitere Hilfsmittel mitunter nicht annehmbar sein, so sind wir für Hinweise dankbar und arbeiten an einer Behebung.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an dem unten genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: schlichtungsstelle‐bgg.de.