Die Weiterbildungsförderung des Landes NRW
Der betriebliche Zugang des Bildungsschecks wurde zum 31.12.2023 eingestellt.
Ab dem 01.01.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Unternehmen ausgegeben.
Der individuelle Zugang des Bildungschecks für Privatpersonen wird fortgeführt.
Die Förderhöhe beträgt 50 % der Kurskosten bis maximal 500 €.
Was wird gefördert?
- Alle Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen
Der individuelle Zugang zum Bildungsscheck
- Sie haben einen Wohnsitz in NRW
- Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt bei maximal 40.000 € bzw. bei gemeinsam Veranlagten bei 80.000 € (behördlicher Nachweis)
- Der Bildungsscheck kann jährlich beantragt werden
Weitere Informationen
- Weiterbildungsberatung NRW
- Änderungen beim Bildungsscheckverfahren — Weiterbildungsberatung NRW
- Fit für die Arbeitswelt der Zukunft. Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung (mags.nrw)
- Bildungsschecks Nordrhein-Westfalen — Weiterbildungsberatung NRW
Unser Beratungsangebot „Weiterbildungsberatung“ finden Sie hier.