Die Weiterbildungsförderung des Landes NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an betrieblicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich an Einzelpersonen sowie Betriebe in Nordrhein-Westfalen, insbesondere an kleine Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Ausgenommen sind Beschäftigte von Gemeinden, Kreisen, kreisfreien Städten und Landesbehörden. Die Förderhöhe beträgt 50 % der Kurskosten bis maximal 500 €.
Die Förderung von Betrieben ist auf eine Unternehmensgröße bis maximal 50 Mitarbeitende beschränkt.
Was wird gefördert?
- Alle Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen
Der individuelle Zugang zum Bildungsscheck
- Sie haben einen Wohnsitz in NRW
- Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt bei maximal 40.000 € bzw. bei gemeinsam Veranlagten bei 80.000 € (behördlicher Nachweis)
- Der Bildungsscheck kann jährlich beantragt werden
Der betriebliche Zugang zum Bildungsscheck
- Betriebe mit maximal 50 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (Sitz und/oder Arbeitsstätte in NRW)
- zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr (eine Mehrfachförderung der gleichen Person ist nicht möglich)
- keine Einkommensgrenzen
Weitere Informationen
- Weiterbildungsberatung NRW
- Änderungen beim Bildungsscheckverfahren — Weiterbildungsberatung NRW
- Fit für die Arbeitswelt der Zukunft. Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung (mags.nrw)
- Bildungsschecks Nordrhein-Westfalen — Weiterbildungsberatung NRW
Unser Beratungsangebot „Perspektiven im Erwerbsleben“ finden Sie hier.